BSCW Stiftung
STIFTUNGSpenden / Zustiftungen
Spenden
Die Brougier-Seisser-Cleve-Werhahn-Stiftung finanziert sich aus Zinsen und Dividenden ihres Grundstockvermögens. Manche Aktivitäten können jedoch nicht verwirklicht werden, da die Erträge dafür nicht ausreichen.
Zur Realisierung ist die BSCW-Stiftung deshalb auf Spenden angewiesen
Mit einer Spende können Sie die Arbeit der BSCW-Stiftung unterstützen. Ihre Zuwendung wird zeitnah und nur für Förderungen und Projekte gemäß den Zielen unserer Satzung verwendet.
Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung von Geld oder Sachleistungen an eine gemeinnützige Körperschaft.
Da die Gemeinnützigkeit der BSCW-Stiftung anerkannt wurde, sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Ihre Spende erbitten wir per Überweisung auf unser Spendenkonto:
Bethmann Bank AG
IBAN: DE71 5012 0383 0012 2473 67
BIC: DELBDE33XXX
Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Spende“ an.
Für Ihre Spendenbescheinigung benötigen wir Ihre Adresse per E-Mail, Telefon oder Post.
Zustiftungen
Die Brougier-Seisser-Cleve-Werhahn-Stiftung ist auch für Zustiftungen offen.
Häufig ist eine Zustiftung sinnvoller, als eine eigene Stiftung zu gründen.
Mit einer Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung können Sie sich, sofort und ohne den Aufwand einer eigenen Stiftungsgründung, für bestimmte Ziele engagieren.
Der hauptsächliche Unterschied zu einer Spende ist, dass die Zustiftung dem Grundstockvermögen der bestehenden Stiftung zufließt und nicht dem sofortigen Verbrauch.
Ziel einer Zustiftung ist, die bestehende Stiftung zu stärken, um zukünftig höhere Erträge erwirtschaften zu können.
Auf diesem Weg entfaltet Ihre Zuwendung eine dauerhafte Wirkung. Zustiftungen können in Geld oder auch Sachwerten erfolgen.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Zustiftung tragen, freuen wir uns auf ein vertrauliches Gespräch mit Ihnen.